Die Fachbauleitung Brandschutz ist in den Landesbauordnungen nicht explizit gefordert. In § 56 der Musterbauordnung heißt es, dass Bauleiter*innen (MBO) eine Fachbauleitung hinzuziehen müssen, wenn sie selbst nicht über die nötige Fachkenntnis verfügen. Eine expliziter Fachbauleitung wird in den Baugenehmigungen sehr selten gefordert. Das heißt, dass die Durchführung einer Überwachung eine Entscheidung ist, die Bauherr*in, Entwurfsverfasser*in und Bauleiter*in MBO aktiv treffen müssen.
Die Bauleiter*innen MBO sind in der Regel die Architekt*innen oder Bauleiter*innen eines Generalunternehmens. Diese Berufsbilder kämpfen aber meist mit einer erheblichen Überlastung und sind nicht in der Lage, alle Themen auf dem Schirm zu haben. Da die Brandschutzthemen oft sehr komplex sind, neigen hier viele Fachkräfte dazu, die Tragweite der Problemstellungen nicht zu erkennen. Dann werden auf der Baustelle durch die Handwerker*innen Fakten geschaffen, die dann bei Abnahmen etc. nicht mehr auffallen und korrigiert werden können, da sie dann oft nicht mehr sichtbar sind.
In vielen Fällen wird dieses Thema an die Nachunternehmer*innen vertraglich delegiert. Der Trugschluss ist aber, dass dieses Abwälzen auf die Handwerker*innen die gleiche Qualität liefert, wie es die Autoren der Bauordnung im Sinn hatten. Handwerker*innen, die Preis- und Leistungsdruck haben, werden wohl in den wenigsten Fällen eine fachgerechte Qualitätssicherung betreiben und dann auch noch die Mängel mit den Auftraggeber*innen offen ansprechen, wenn dadurch ihr eigenes Ergebnis gemindert wird.
Meist kommen die Brandschützer*innen am Ende der Baustelle wieder ins Spiel. Kurz vor der Abnahme wird häufig noch mal die Baugenehmigung durchgelesen. Hier steht oft, dass die Konformität des Brandschutzes durch den Brandschutzkonzeptersteller*innen bestätigt werden soll. Das ist natürlich kurz vor Abnahme leichter gesagt als getan. Meist lassen sich viele Themen gar nicht mehr begutachten. Ebenfalls können auch nicht mehr alle Bauprodukte erkannt werden. Folglich können auch nicht alle Unterlagen gesichtet werden. Wenn nun eine Bestätigung erstellt wird, werden verantwortungsvolle Brandschützer*innen sich entsprechend abgrenzen und der Wert der Bestätigung ist damit natürlich reduziert. Oft führt das zu unangenehmen Nachfragen der Baurechtsbehörden.
Der Bauherr bzw. die Bauherrin erhält dann meist nicht die Überwachungsleistung, die er bzw. sie sich vorgestellt hat und vergibt sich auch die Chance, zum Zeitpunkt der Abnahme eine vollständige Brandschutz-Dokumentation zu erhalten.