Die brandschutztechnischen Stellungnahmen der einzelnen Schulen sind eine Bewertung der Bestandsgebäude hinsichtlich des Brandschutzes unter Hinzuziehung von § 3 (1) HB. Es wird geprüft, ob die Gebäude dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauordnungsrecht entsprechen. Sofern aus dem Bestand keine konkrete Gefahr für die Nutzung der Gebäude abgeleitet werden kann, wird der Bestandsschutz geltend gemacht. Wird jedoch eine konkrete Gefahr festgestellt, erlischt der Bestandsschutz und es werden bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr genannt. In diesem Fall besteht ein unverzügliches Handlungsgebot. Für die Erstellung dieser Unterlagen wurden die Gebäude begangen und zerstörungsfrei in Augenschein genommen. Im Ergebnis wurden Maßnahmenkataloge erstellt, aus welchem die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gebäudebezogen ersichtlich sind.
Brandschutzkonzepte erstellt für:
- Goetheschule
- Grundschule Innenstadt
- Grundschule Königstetten
- Gerhard Hauptmann Schule
- Georg Büchner Schule
- Albrecht Dürer Schule
Begleitung bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen:
- Eichgrundschule
- Helen-Keller-Schule
- Schiller Schule
- Otto-Hahn-Schule
- Max Planck Schule
- Alexander-von-Humboldt Schule
- Immanuel-Kant-Schule