Die bauordnungsrechtliche Einordnung eines Gebäudes ergibt sich aus dessen Nutzung und seinen Abmessungen. Es handelt sich bei der baulichen Anlage um ein Krankenhaus und es somit nach § 2 als Sonderbau zu betrachten. Die Brandwände sind aufgrund der gewählten Dachtragschale aus Stahlblech mind. 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden feuerbeständigen Platte aus nichtbrennbaren Baustoffen abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden.
Kurzbeschreibung der Leistungserbringung:
- Bauteiluntersuchungen
- Konzeptstudie (400 m² Einheiten)
- Erstellung ganzheitliches
Brandschutzkonzept - Erstellung Räumungskonzept
- Ganzheitliche Brandschutzberatung
Schwerpunkte:
- Gesundheitsbau
- Fachkrankenhaus
- hoher Ausstattungsstandard