Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Hildburghausen

Brandschutzberatung, Brandschutzkonzept, Räumungskonzept

Die bauordnungsrechtliche Einordnung eines Gebäudes ergibt sich aus dessen Nutzung und seinen Abmessungen. Es handelt sich bei der baulichen Anlage um ein Krankenhaus und es somit nach § 2 als Sonderbau zu betrachten. Die Brandwände sind aufgrund der gewählten Dachtragschale aus Stahlblech mind. 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden feuerbeständigen Platte aus nichtbrennbaren Baustoffen abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden.

Kurzbeschreibung der Leistungserbringung:

  • Bauteiluntersuchungen
  • Konzeptstudie (400 m² Einheiten)
  • Erstellung ganzheitliches
    Brandschutzkonzept
  • Erstellung Räumungskonzept
  • Ganzheitliche Brandschutzberatung

 

Schwerpunkte:

  • Gesundheitsbau
  • Fachkrankenhaus
  • hoher Ausstattungsstandard